AUSSCHREIBUNG und Spielregeln
für die Tischtennis-Rundenspiele der Berliner Ruderer
Veranstalter: Landesruderverband Berlin e. V.
Spielleiter: Uwe Lehmann, Auf der Scheibe 9, 01157 Dresden, Tel.: 0175/347 39 38, E-Mail uwe.lehmann@berlin.de
Ausschreibung:
1 Teilnahmeberechtigt an den Tischtennis-Rundenspielen der Berliner Ruderer sind alle Rudervereine und Abteilungen, sofern sie dem Landesruderverband Berlin e. V. angehören.
2 Meldeschluss ist am 10. September eines jeden Jahres um 18.00 Uhr. (Gespielt wird von November bis Ende Februar oder März, je nach System)
3 Die Meldegebühr in Höhe von 20,- €, ist bis zum Meldeschluss auf das Konto des Landesruderverbandes Berlin e. V. bei der Postbank AG Berlin (BLZ 100 100 10), Konto-Nr. 57 80 01 06 (Stichwort: Tischtennis) einzuzahlen; dabei ist/sind auf dem Gutschriftträger die Mannschaft/en (Verein) anzugeben, für welche die Zahlung erfolgt. Meldungen werden nur berücksichtigt, wenn sowohl die Meldung als auch die Meldegebühr rechtzeitig eingegangen sind!
4 Jeder Verein kann beliebig viele Mannschaften melden. Die Meldungen sind bis zum Meldeschluss formlos nur an den Spielleiter zu senden; dabei sind folgende Angaben erforderlich: Name/n des/der Vereins/Vereine, Spielort und -tag, sowie Angaben zu den Obleuten [=Mannschaftsführer/innen] (Name, Anschrift, Telefon dienstlich/geschäftlich und privat - soweit vorhanden -, Zeiten zu denen die Obleute dort erreichbar sind, wenn vorhanden E-Mail). Die Meldungen sind von einem dazu berechtigten Vertreter des Vereins und von den vorgesehenen Obleuten zu unterschreiben; dabei haben diese zu bestätigen, dass ihnen diese Ausschreibung bekannt ist oder vorliegt. Meldungen, bei denen die oben genannten Angaben fehlen oder nicht lesbar sind, werden zunächst nicht berücksichtigt. Ändern sich gegenüber dem Vorjahr keine der oben angeführten Angaben und nimmt die Mannschaft auch in der neuen Spielzeit wieder am Spielbetrieb teil, so genügt ein entsprechender telefonischer oder schriftlicher Hinweis an den Spielleiter.
5 Bei den Meldungen sind die Namen der Spieler/innen noch nicht zu nennen. Erst mit der Mannschaftsaufstellung haben die Obleute dem Spielleiter (vor dem ersten Spieltag) auf dem dafür vorgesehenen Vordruck ihre Mannschaften namentlich der Spielstärke einschließlich der Ersatzleute (deren Reihenfolge beim Nachrücken zu berücksichtigen ist!) zu melden. Diese Aufstellung ist für die gesamte Spielzeit bindend, es sei denn es wird eine weiter unten dargestellte Doppelrunde ausgetragen. Ist dies der Fall, so darf die Mannschaftsaufstellung nur nach Abschluss der ersten, vor Beginn der zweiten Runde durch schriftliche Meldung an den Spielleiter geändert werden.
6 Es ist gestattet, TT-Spiel-Gemeinschaften (TTG) zu melden, deren Mannschaft/en sich aus Mitgliedern mehrerer Vereine zusammensetzt/en.
7 Spielberechtigt sind nur Spieler/innen, die schriftlich nachweisbar mindestens seit dem Meldeschluss und während der gesamten Spielzeit Mitglieder eines Vereins sind, der dem Landesruderverband Berlin e. V. angehört.
8 Nicht spielberechtigt sind Frauen und Männer, sofern sie als Mitglieder eines Tischtennisvereins in der Spielzeit in der Regionalliga oder höher spielen. Gleiches gilt für Jugendliche, sofern Mädchen in der 1. Liga oder Jungen in der 1. und 2. Liga spielen.
Spielregeln:
9 Das Schema für die Reihenfolge der Spielrunden bei Mannschaftsmeisterschaften des DTTB ist in der Regel Grundlage für die Ansetzung der Spiele aller Abteilungen (ggf. Staffeln und/oder Gruppen). Bei Bedarf kann der Spielleiter hiervon nach eigenem Ermessen abweichen.
10 Die dazu erforderliche Einteilung der Mannschaften in den einzelnen Abteilungen erfolgt üblicherweise entsprechend der Platzierung in der letzten Spielzeit, im übrigen nach der alphabetischen Reihenfolge.
11 Vom Spielleiter angesetzte Spieltermine sind grundsätzlich einzuhalten. Die Verlegung eines Spieles ist nur mit Zustimmung des Spielpartners möglich. Alle Spiele sind jedoch in der vom Spielleiter aus organisatorischen Gründen vorgegebenen Spielzeit zu absolvieren. Jede Verlegung ist dem Spielleiter in geeigneter Weise bekannt zu geben, sofern das Spiel mehr als eine Woche nach dem ursprünglich angesetzten Termin stattfinden soll.
12 Werden nur drei Mannschaften gemeldet, wird eine Doppelrunde gespielt, d.h. es werden je zwei Hin- und Rückspiele ausgetragen. Bei vier Mannschaften folgt den Hin- und Rückspielen noch eine einfache Spielrunde. Nach Absprache mit den Obleuten kann der Spielleiter hiervon abweichen. Bei fünf oder sechs gemeldeten Mannschaften finden Hin- und Rückspiele statt.
13 Melden mehr als acht aber weniger als 12 Mannschaften, wird hier nur eine einfache Spielrunde ohne Rückspiele ausgetragen.
14 Melden 12 Mannschaften oder mehr, so spielen die sechs Mannschaften, die sich in der zurückliegenden Spielzeit dafür qualifiziert haben, in Staffel I, die übrigen in Staffel II. In beiden Staffeln wird eine Hin- und Rückrunde gespielt.
15 Anschließend ermitteln die Mannschaften, die in Staffel I den Platz 5 und in Staffel II den Platz 2 belegt haben, in einer Relegationsrunde den Auf- bzw. Absteiger. Die Mannschaft die in Staffel I den 6. Platz belegt hat steigt in die Staffel II ab, die Mannschaft die in Staffel II den ersten Platz belegt hat steigt in die Staffel I auf.
16 Melden 14 Mannschaften, so spielen in Staffel l und in Staffel II jeweils 7 Mannschaften.
17 Melden mehr als 14 Mannschaften, so bleibt dem Spielleiter vorbehalten, eine Staffeleinteilung vorzunehmen, die einen sportlich sinnvollen Ablauf der Rundenspiele sicherstellt (z.B. kleinere Staffeln mit Relegationsrunden).
18 Gespielt wird nach den Regeln des DTTB nach dem Werner-Scheffler-System für 4er Mannschaften.
19 Beide Mannschaften müssen vor Spielbeginn in die Mannschaftsliste eingetragen werden. Bei Bedarf können Spiele vorgezogen werden.
20 Eine Mannschaft aus vier Stammspielern/innen
21 Jeder Spieler nur in einer Mannschaft spielberechtigt.
22 Die Beschränkung gemäß Tz.21 ist in Abteilung A unter bestimmten Voraussetzungen nicht anzuwenden. Hier gilt vielmehr folgendes:
22.1 Meldet ein Verein bzw. eine TTG zwei oder mehr Mannschaften, so sind deren Spieler/innen innerhalb einer Staffel nur in einer Mannschaft spielberechtigt.
22.2 Meldet ein Verein bzw. eine TTG zwei oder mehr Mannschaften, die jeweils in unterschiedlichen Staffeln spielen, so können Spieler/innen aus der unteren Staffel insgesamt zweimal als Ersatzleute in einer einzigen Mannschaft der höheren Staffel eingesetzt werden, ohne dass sie in deren Mannschaftsaufstellung genannt sein müssen und ohne die Spielberechtigung für die untere Mannschaft zu verlieren; auf dem Spielformular ist jedoch ein entsprechender Hinweis anzubringen. Mit dem dritten Einsatz haben sich diese Ersatzspieler/innen in der höheren Mannschaft festgespielt und sind von diesem Zeitpunkt an in der unteren Mannschaft nicht mehr spielberechtigt. Die Meldungen für die jeweiligen Mannschaften binden die einzelnen Spieler/innen insoweit, als während einer Spielzeit ausschließlich in einer höheren Mannschaft gespielt werden darf.
22.3 Meldet ein Verein eine oder mehrere eigene und gemeinsam mit einem anderen Verein oder mehreren anderen Vereinen in TTG weitere Mannschaften, so sind die Spieler/innen währen einer Spielzeit nur für den Verein oder die TTG spielberechtigt; ein Überwechseln als Ersatzspieler/in ist nicht zulässig.
22.4 Bei Mehrfachmeldungen sind in den Mannschaftsaufstellungen der höheren Mannschaften gegebenenfalls nur die Stammspieler zu nennen, während bei den unteren Mannschaften alle übrigen Spieler einschließlich eventueller Ersatzspieler anzugeben sind.
23 Fallen Stammspieler/innen aus, so haben die übrigen Spieler geschlossen aufzurücken und die Ersatzspieler treten an die Platze in der Reihenfolge ihrer Nennung in der Mannschaftsaufstellung. Werden keine Ersatzspieler eingesetzt, so kann das Aufrücken entfallen.
24 Die Aufstellung der Doppel kann frei gewählt werden. In den Doppeln können andere Spieler/innen als in den Einzeln eingesetzt werden. Es ist auch zulässig, dass Spieler/innen nur im Doppel mitwirken.
25 Treten 4er-Mannschaften mit weniger als drei Spielern/innen an, so wird das Spiel kampflos für den Gegner als gewonnen gewertet (vgl. Tz. 32).
26 Gastgebende Mannschaft ist stets die in der Spielansetzung zuerst genannte Mannschaft, gleichgültig, ob das Spiel am eigenen oder an des Gegners Tisch stattfindet.
27 Die benötigten Bälle hat die gastgebende Mannschaft zu stellen. Gespielt werden darf nur mit Bällen, die von der ITTF für Turniere zugelassen sind (wegen der verschieden am Markt befindlichen Sorten mit unterschiedlicher Anzahl von Sternen oder anderen Zeichen und unterschiedlicher Farbe der Stempel wird hier von einer bestimmten Angabe abgesehen). So genannte Trainingsbälle - also solche von geringerer Qualität - sind grundsätzlich nicht geeignet. Ab 1.7.2002 wird ausschließlich mit 40 mm Bällen (statt 38 mm) gespielt.
28 Den Schiedsrichter für das erste Spiel stellt grundsätzlich die gastgebende Mannschaft; danach ist jeder Verlierer verpflichtet, das nächste Spiel an demselben Tisch zu schiedsen. Die beteiligten Mannschaften können auch vereinbaren, dass die Spieler jeweils selbst zählen; diese Aufgabe fällt dann dem bei Satzbeginn aufschlagendem Spieler zu.
29 In jedem Spiel entscheidet der Gewinn von drei Sätzen, wobei ein Satz bei 11 Gewinnpunkten endet. Bei 10:10 geht ein Satz in die Verlängerung, in der man zum Sieg zwei Punkte Vorsprung benötigt. Das Aufschlagrecht wechselt alle zwei Punkte, nur in der Verlängerung nach jedem Punkt. Im Entscheidungssatz werden beim Erreichen des fünften Punktes die Seiten gewechselt, wobei dann auch im Doppel der Rückschläger gewechselt wird. Jedes gewonnene Spiel wird mit einem Punkt für das Gesamtergebnis gewertet. Die Mannschaft, welche zuerst acht Punkte erreicht hat, ist Sieger.
30 Der/die Mannschaftsführer/in der gastgebenden Mannschaft hat das Ergebnis mit zwei Durchschriften auf ihm/ihr dafür vom Spielleiter zur Verfügung gestellten Vordrucken auszufertigen und das Original unverzüglich nach dem jeweiligen Spieltag an die Anschrift des Spielleiters einzusenden. Die Durchschläge bleiben im Besitz der beiden Obleute und sind auf Verlangen dem Spielleiter vorzulegen. Kann das Spielformular auch auf besondere Aufforderung nicht innerhalb der gesetzten Frist eingereicht werden, so ist in der Regel das Spiel für die Gastmannschaft kampflos gewonnen.
31 Für einen Sieg erhält eine Mannschaft zwei Plus- bzw. bei verlorenem Spiel zwei Minuspunkte: Bei unentschiedenem Spielausgang (7:7) erhält jede Mannschaft je einen Plus- und Minuspunkt.
32 Für Mannschaften, die ihre Spieler/innen in einer anderen als der gemeldeten Reihenfolge spielen lassen, und solche, die nicht spielberechtigte Spieler/innen mitwirken lassen oder die nicht bzw. nicht rechtzeitig zum festgesetzten Zeitpunkt antreten (vgl. jedoch unten Tz.33!), wird das gesamte Spiel in der Mannschaftswertung als kampflos verloren gewertet (Folge s. unten Tz.34).
33 Bei verspätetem Eintreffen einer Mannschaft ist das Spiel, soweit hierzu die Möglichkeit vorhanden ist, noch auszutragen. Die Entscheidung über kampflosen (Punkte-) Verlust der später erschienenen Mannschaft oder Neuansetzung des Spiels trifft der Spielleiter nach Anhörung beider Obleute.
34 Kampflos verlorene Spiele werden mit 24:0 Sätzen, 8:0 Spielen und 2:0 Punkten für den Gegner als gewonnen gewertet. Nach zwei kampflos abgegebenen Spielen erfolgt unwiderruflich die Streichung der betreffenden Mannschaft. Die bisher von dieser Mannschaft bestrittenen Spiele werden für ungültig erklärt; Ausnahme: Wird eine Mannschaft in der End- oder Relegationsrunde gestrichen, so werden alle von ihr dort bestrittenen sowie die noch zu absolvierenden Spiele wie oben dargestellt gewertet. Bei einer einfachen Spielrunde, wenn die zu streichende Mannschaft mehr als zwei Drittel der von ihr zu absolvierenden Spiele bestritten hat, werden nur die restlichen Spiele kampflos als für den Gegner gewonnen gewertet. Dem Spielleiter bleibt es vorbehalten, aus sportlichen Gründen eine von der vorgenannten Regel abweichende Wertung vorzunehmen.
35 Die Reihenfolge der Mannschaften in den (vom Spielleiter erstellten) Tabellen - auch in den Schlusstabellen! - wird durch die größere Zahl der Punktgewinne bestimmt; bei Punktgleichheit ist die kleinere Zahl von Verlustpunkten maßgeblich. Ist diese gleich, entscheidet die größere Differenz zwischen gewonnenen und verlorenen Spielen; ist auch diese gleich, so gilt Satz 1 entsprechend. Sofern dann noch immer keine Reihenfolge ermittelt werden kann, werden die gespielten Sätze und ggf. auch die gespielten Bälle zusätzlich berücksichtigt.
36 Die ersten drei Mannschaften erhalten Mannschaftspreise. Die Vergabe weiterer Preise erfolgt nach Abstimmung zwischen dem Spielleiter und dem Ausschuss Ausgleichssport im Landesruderverband Berlin e. V.
37 Es wird außerdem um einen Wanderpreis gespielt. Dieser Preis ist dreimal hintereinander oder fünfmal außer der Reihe zu gewinnen, bevor er endgültig im Besitz des Vereins/der TTG bleibt. Solange der Preis nicht endgültig gewonnen worden ist, hat der Besitzer des Preises denselben auf Anforderung an den Spielleiter zurückzugeben.
Landesruderverband Berlin e. V.
gez. Uwe Lehmann
Spielleiter
September 2009